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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 3 S 716/88   

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https://dejure.org/1988,3273
VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 3 S 716/88 (https://dejure.org/1988,3273)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.1988 - 3 S 716/88 (https://dejure.org/1988,3273)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 1988 - 3 S 716/88 (https://dejure.org/1988,3273)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 205
  • NVwZ 1989, 79
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer

    Ein solcher, weniger Spielgeräte aufweisender Betrieb könnte damit nach typisierender Betrachtung möglicherweise nicht nur in einem Kerngebiet zulässig sein (vgl. für eine Zuordnung als kerngebietstypisch bei 200 m²: VGH Mannheim, Urt. v. 20.4.1988, BRS 48 Nr. 39 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 15.6.2012, 2 A 2992/11, BRS 79 Nr. 84, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89

    Zulässigkeit eines Billardcafes im Gewerbegebiet

    Allerdings haben das BVerwG (Beschl. v. 28. Juli 1988 - 4 B 119.88 - UPR 1989, 75) und der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 20. April 1988 - 3 S 716/88 - BRS Bd. 48 Nr. 39) bei einer Spielhalle mit 230 qm Fläche eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte angenommen.
  • VG Gießen, 08.01.2008 - 1 E 2214/07

    Bauvoranfrage für die zu einem Internet-Entertainmentcenter

    Eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von etwa 100 qm zählt regelmäßig noch nicht zu den kerngebietstypischen Vergnügungsstätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.1992, a.a.O.), wohl aber eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von 200 qm oder darüber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1988, a.a.O.; Beschluss vom 29.10.1992 - 4 B 103.92 -, NVwZ-RR 1993, 287; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.1988 - 3 S 716/88 -, VBlBW 1988, 476).
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